Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: November 2009


1.  Allgemein

1.1. Unseagbre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Geschäfte und Vereinbarungen mit unseren Kunden und Geschäftspartnern; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die die ukimedia nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die ukimedia unverbindlich, auch wenn ukimedia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen innerhalb unserer AGB während der Laufzeit eines Vertrages sind möglich und werden dem Kunden von ukimedia mitgeteilt. Nach einer Frist von 30 Tagen werden diese Änderungen automatisch neuer Bestandteil des Vertrages und gelten als vom Kunden akzeptiert.

1.2. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.

1.4. Angebote der ukimedia sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von ukimedia schriftlich bestätigt sind. Dazu ist die Unterschrift eines gesetzlich zulässigen Vertreters des Unternehmens notwendig.

1.5. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen die ukimedia herleiten kann.

 

2.  Zahlungsbedingungen

2.1. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der ukimedia.

2.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

2.3. Datenträger, Software und sonstiges Zubehör werden von ukimedia, sofern zwischen Zustandekommen des Vertrages und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Wochen liegt, zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis (Tagespreis) berechnet. Dieser Preis kann vom Listenpreis am Tag des Zustande­kommens des Vertrages abweichen.

2.4. In Rechnung gestellte Beträge werden jeweils sofort mit Erhalt der Rechnung fällig, unbeschadet einer eventuellen Einräumung von Skonto.

2.5. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. Sofern ein Skonto eingeräumt oder vereinbart worden ist, müssen Höhe und Frist auf der jeweiligen Rechnung aufgeführt sein. Die ukimedia ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des Kunden dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste fällige Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ukimedia berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2.6 Soweit die ukimedia software GmbH dem Kunden eine ratenweise Begleichung gestellter Rechnungsbeträge einräumt bzw. eine ratenweise Bezahlung vereinbart worden ist, steht diese unter der auflösenden Bedingung einer pünktlichen und vollständigen Entrichtung jeder einzelnen Rate zum vereinbarten Fälligkeitstermin.
Soweit der Kunde mit der Begleichung einer Rate ganz oder teilweise um mehr als sieben Kalendertage in Verzug gerät, ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und der offene Forderungsbetrag wird sofort und in ganzer Höhe zur Zahlung fällig.

2.7. Der Kunde kann gegen Forderungen der ukimedia nur mit solchen Gegen­forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

2.8. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

 

3.  Eigentumsvorbehalt

3.1. Soweit vertragsgegenständliche Leistungen der ukimedia in der Lieferung von beweglichen Sachen bestehen, bleiben die Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum der ukimedia. Dies gilt insbesondere für zu liefernde Datenträger und Begleitmaterialien. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ukimedia berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch die ukimedia liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die ukimedia hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die ukimedia unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ukimedia die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dadurch entstehenden Ausfall.

3.2. Mit der Überlassung der Software und der Bezahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Kunde die Lizenz zur Nutzung der Software. Die Software geht keinesfalls in sein Eigentum über. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, die Software oder die Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere im Falle eines Konkurses sowie für die Nutzung durch nachfolgende Betriebsgesellschaften und Übernahmegesellschaften.

3.3. Bei Zahlungsverzug (Lizenzgebühr oder Softwareservicegebühren) verliert der Kunde jedes Recht zur Nutzung der ihm überlassenen Software.

3.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.

 

4.  Lieferungen

4.1. Auszuliefernde Programme werden auf im Auftrag zu spezifizierenden Datenträgern überlassen.

4.2. Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Programme einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch die ukimedia übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertreten von der ukimedia verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

4.3. Die von der ukimedia genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der ukimedia. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch die ukimedia und verlängern sich vorbehaltlich um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug ist.

4.4. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Software verpflichtet.

4.5. Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden zumutbar ist.

4.6. Von der ukimedia zu Testzwecken mitgelieferte Gegenstände (wie etwa Datenträger, Begleitmaterialien etc.) verbleiben im Eigentum der ukimedia.

4.7. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7 nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Kommt der Kunde in diesem Fall seinen Mitwirkungspflichten auch trotz Fristsetzung und Kündigungs­androhung weiterhin nicht nach, so kann die ukimedia den Vertrag mit dem Kunden kündigen; die ukimedia wird hierbei von ihrer vertraglichen Leistungspflicht frei. Außerdem ist die ukimedia in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

4.8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der ukimedia die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter Lieferanten von der ukimedia eintreten, sind von der ukimedia auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die ukimedia, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.9. Eine eventuell vereinbarte Abnahme hat durch den Auftraggeber in einem Abnahmetermin binnen 1 Woche zu erfolgen, nachdem die ukimedia das System für abnahmebereit erklärt hat.

 

5.  Gewährleistung

5.1. Die ukimedia gewährleistet, dass Programme und Dokumentationen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

5.2. ukimedia übernimmt insofern keine Gewährleistungen und schließt jedwede Gewährleistungsfristen aus.

5.3. Mängel, die nicht schon gegebenenfalls in einer Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde der ukimedia unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt dazu der ukimedia auf Aufforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die die ukimedia zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt.

5.4. Ordnungsgemäß gemeldete Mängel wird die ukimedia in angemessener Frist durch Nachbesserung beseitigen.

5.5. Lassen sich mitgeteilte Mängel bei Überprüfung nicht feststellen, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Dies gilt auch, wenn Fehler zwar festgestellt werden können, aber auf fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen sind, die die ukimedia nicht zu vertreten hat.

5.6. Jedwede Pflicht zur Nachbesserung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der ukimedia Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen Verzuges der ukimedia und ergebnislosen Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung zu ermöglichen.

5.7. Die ukimedia steht nicht für Fehler, Störungen oder Schäden ein, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unübliche Betriebsbedingungen zurückzuführen sind.

5.8. Soweit vom Kunden ausdrücklich in Auftrag gegebene Änderungen oder Erweiterungen der Software zu einem Mehraufwand der ukimedia bei der Suche oder Beseitigung von Mängeln führen, ist dieser Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

 

6.  Haftung

6.1. Eine Haftung der ukimedia - gleich aus welchem Grund - tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden, oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der ukimedia zurückzuführen ist.

6.2. Haftet die ukimedia gemäß Ziffer 6.1.a) für die Verletzungen einer vertrags­wesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung maximal auf bis die Höhe der jährlichen Software-Service-Gebühr begrenzt.

6.3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 6.2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der ukimedia verursacht wurden, welche nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören.

6.4. In den Fällen der Ziffern 6.2. und 6.3. haftet die ukimedia nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

6.5. Schlagen Nachbesserungsversuche der ukimedia fehl und sind weitere Nachbesserungsversuche für den Kunden unzumutbar, kann dieser Wandelung oder Minderung verlangen.

6.6. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet ukimedia ebenfalls in dem aus Ziffer 6.1. bis 6.4. ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

6.7. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6.1. bis 6.5. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von der ukimedia.

6.8. Eine eventuelle Haftung von der ukimedia für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

6.9. Die ukimedia haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, die durch die Benutzung oder die Unmöglichkeit der Benutzung der Software oder die Inanspruchnahme oder Unmöglichkeit der Inanspruchnahme anderer in  8 dieser Geschäftsbedingungen gewährten Rechte entstehen.

 

7.  Mitwirkung des Kunden

7.1. Der Kunde wird alle Informationen über die Software, verwendete Methoden und Verfahren zu deren Erstellung sowie alle zum Programm gehörigen Unterlagen, dessen Inhalte, Datenträger und zugehörige Korrespondenz vorvertraglich, während der gesamten Nutzungsdauer und nach deren Beendigung vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

7.2. Der Kunde wird außerdem erforderliche Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern.

7.3. Diese Verpflichtung gilt auch für Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden sowie für Arbeitsgemeinschaften, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen seiner Firma.

7.4. Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung der ukimedia erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass der Kunde

  • Arbeitsräume für die Mitarbeiter der ukimedia einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
  • der ukimedia nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit
  • mit notwendiger Priorität einräumt,
  • Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werks notwendige Informationen
  • und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt,
  • das Operating sowie die Systempflege (Betriebssysteme etc.) wahrnimmt,
  • Mitarbeiter aus seinem Bereich (Kontaktpersonen aus den Fachabteilungen, Datenerfasser, Schreibkräfte) zur Unterstützung der ukimedia zur Verfügung stellt.

7.5. Der Kunde wird auf Wunsch der ukimedia Sollkonzepte, Organisationskonzepte, -vorschläge und Programme unverzüglich nach Lieferung bzw. Erstellung beim Kunden förmlich abnehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt,

  • wenn der Kunde innerhalb von einer Woche nach Übergabe mit der Abnahme noch nicht begonnen hat,
  • wenn der Kunde die ihm übergebene Software nutzt,
  • wenn nach Übergabe des Sollkonzeptes, des Organisationsvorschlags oder der Software eine Woche verstrichen sind, ohne dass der Kunde wesentliche, die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel mitteilt, oder
  • wenn der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ukimedia in ein übergebenes Programm eingreift.

7.6. Die ukimedia behält das Recht, jederzeit in den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu dem Programm verlangen zu können, um, soweit notwendig, von dem Programm eine Kopie zu erstellen oder Konfigurierungs- oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Wenn von Seiten des Kunden Änderungen oder Ergänzungen gewünscht werden, die außerhalb der Funktionalität der Software liegen, obliegt es dem Kunden, das für diese Programm­entwicklung notwendige Pflichtenheft zu erstellen. Im Falle der Annahme des Entwicklungsauftrags durch ukimedia sind die weiteren Einzelheiten in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.

7.7. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtung. Diese Haftung erstreckt sich auch auf die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien, etwa deren Mehrfachnutzung oder Überlassung an Dritte. Der Kunde wirkt rechtzeitig und im notwendigen Umfang bei der Leistungserbringung seitens der ukimedia mit. Die ukimedia wird den Kunden auf entsprechende Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.

7.8. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, einander keine jetzigen oder ehemaligen Mitarbeiter während oder nach der Vertragsdurchführung selbst oder über Dritte abzuwerben.

7.9. Soweit die ukimedia bei ihren Arbeiten an der vertragsgegenständlichen Software personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird ukimedia geltendes Datenschutzrecht beachten und notwendige Sicherungsmaßnahmen treffen bzw. mit dem Kunden vereinbaren.

 

8.  Rechteeinräumung

8.1. Die Einräumung von Rechten des Kunden an der von der ukimedia gelieferten Software richtet sich nach den Vereinbarungen des konkreten Vertragsverhältnisses. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Nutzung der Software durch den Kunden die folgenden Bestimmungen:

8.2. Der Kunde darf die Software nur zu eigenen Zwecken einsetzen. Die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren Rechnern bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung sowie ausreichender Anzahl erworbener Nutzungslizenzen.

8.3. Der Kunde darf Kopien der ihm übergebenen Software oder von Teilen dieser Software nur erstellen, soweit dies zur Nutzung der Software und zu Sicherungszwecken erforderlich ist, und muss Sicherungskopien mit einem Urhebervermerk zugunsten der ukimedia versehen. Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der ukimedia zulässig.

8.4. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, den Objektcode der Software zu dekompilieren, zurück zu entwickeln, zu bearbeiten,  anderweitig zu ändern oder zu reassemblieren. Jeder Eingriff in die Software der ukimedia wird als Verstoß gegen das Urheberrecht angesehen und dementsprechend straf- und zivilrechtlich verfolgt.

8.5. Der Kunde darf vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der ukimedia in der Software und an den Datenträgern und übergebenen Unterlagen nicht verändern oder beseitigen.

8.6. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen, zu verleihen oder Dritten in anderer Weise auf Zeit zugänglich zu machen.

8.7. Der Kunde haftet der ukimedia für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

 

9.  Schutzrechte, Freistellung

9.1. Die ukimedia stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an von ukimedia entwickelter und überlassener Software in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei.

9.2. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass (1) der Kunde die ukimedia unverzüglich über die Erhebung eines solchen Anspruchs durch einen Dritten schriftlich benachrichtigt, (2) der Kunde der ukimedia die alleinige Kontrolle darüber überlässt, ob die Ansprüche abgewehrt oder verglichen werden, und (3) der Kunde der ukimedia alle sachdienlichen Informationen und sonstige sachgerechte Unterstützung zur Verfügung stellt. Der Kunde darf gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgegeben haben, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkannt haben und keine Haftung übernommen haben. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters verbunden, und in keinem Fall die Software bestimmungswidrig genutzt haben.

9.3. Zur Abwehr oder Verteidigung unmittelbar bevorstehender oder behaupteter Schutzrechtsverletzungen wird die ukimedia nach eigenem Ermessen

  • dem Endbenutzer das Recht erwirken, dass dieser die Software weiterhin vertragsgemäß nutzen kann, oder
  • soweit für den Endbenutzer zumutbar, die Software so ändern oder durch eine funktional gleichwertige Software ersetzen, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt, die Software gleichwohl aber vertragsgemäß eingesetzt und genutzt werden kann, oder
  • sofern die in den vorstehenden beiden Absätzen erwähnten Maßnahmen mit einem für die ukimedia wirtschaftlich angemessenen und vertretbaren Aufwand nicht möglich sein sollten, wird die ukimedia die Software gegen Erstattung der dafür an die ukimedia gezahlten Lizenzgebühren zurücknehmen. Eine Erstattung der Mietgebühren erfolgt nicht.

 

10.  Abtretung von Rechten

10.1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung der ukimedia abtreten.

10.2. Die ukimedia ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Sie wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

10.3. Die ukimedia ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet die ukimedia weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der ukimedia an.

 

11.  Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz der ukimedia.

11.2. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand München als vereinbart.

 

12.  Allgemeine Vertragsbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB. Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind, soweit zulässig, abgedungen.

12.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung zu vereinbaren, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bestimmungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.